Seit 1. Juli 2015 erhebt die Stadt Dresden eine Beherbergungssteuer in Höhe von 6 % auf alle Hotelübernachtungen. Hinweis: Seit 1. Juli 2023 ist eine Befreiung für Geschäftsreisende nicht mehr möglich.
Die Stadt Fulda erhebt einen Tourismusbeitrag in Höhe von 2 € pro Person/Nacht auf alle Hotelübernachtungen ab 18 Jahre.
Maritim Hotel Köln
Die Stadt Köln erhebt seit 1. Dezember 2014 eine Kulturförderabgabe in Höhe von 5 % auf alle Hotelübernachtungen. (ab dem 1. Juli 2024 sind berufsbedingte Übernachtungen nicht mehr befreit von der Abgabe).
Die Stadt Königswinter erhebt seit dem 1. Juli 2016 eine Beherbergungssteuer in Höhe von 5 % auf alle Hotelübernachtungen (ab dem 1. Januar 2024 sind berufsbedingte Übernachtungen nicht mehr befreit von der Abgabe).